02.03.2011

Steuerliche Identifikationsnummer wird benötigt

Bei Grundstücksgeschäften muss ab sofort die steuerliche IdNr angegeben werden

Geschäfte, die für die Grunderwerbsteuer relevant sein könnten, insbesondere Grundstückskaufverträge, müssen vom Notar den Finanzbehörden angezeigt werden. Jetzt wurden die maßgeblichen Vorschriften geändert, so dass die Notare ab sofort verpflichtet sind, für alle Beteiligten auch die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) zu erheben und den Finanzbehörden im Rahmen der Anzeige mitzuteilen.

Wir bitten daher unsere Mandanten, ab sofort bei allen Grundstücksgeschäften neben den persönlichen Daten auch die steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie hier.