02.01.2012

Bei der Beurkundung von Testamenten wird die Geburtsukunde benötigt

Das Vorhandensein eines Testaments oder einer sonstigen Urkunde mit Auswirkungen auf die Erbfolge wird ab sofort bundesweit einheitlich im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer erfasst. Wegen der korrekten Zuordnung und der Auffindbarkeit im Sterbefall ist es nötig, die Geburtsurkundennummer zu hinterlegen. Bitte bringen Sie zur Beurkundung von Testamenten u.ä. deshalb künftig Ihre Geburtsurkunde mit.